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Allgemeine Kommunalpolitik

Die Kommunen sind für die Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ort der politischen Teilhabe. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern umfasst zum einen konkrete Verfahren und Instrumente und ist zugleich Ansatz einer kommunalen Ausrichtung der Bürgerorientierung und der lokalen Demokratiegestaltung.

In diesem Überblick sind aktuelle Diskussionen, gesetzliche Rahmenbedingungen, konkrete Verfahren und aktuelle Netzwerke vorgestellt.

 

Gastbeiträge in

 

Für die Kommunalpolitik sehen die jeweiligen Gemeindeordnungen/
Kommunalverfassungen der Länder im Einzelnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungsmöglichkeiten vor. Beispiele hierfür sind Bürger- bzw. Einwohnerversammlungen, Bürger- bzw. Einwohnersprechstunden, die Möglichkeit Bürgeranträge (Einwohneranträge) zu stellen, die Einrichtung von Stadt- oder Ortsteilvertretungen und die Mitwirkung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern als Sachverständige in den Ausschüssen des Kommunalparlamentes.

Die konkrete Ausgestaltung bzw. Anwendung von Beteiligungsformen richtet sich außer nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung/Kommunalverfassungen auch nach der Einwohnerzahl sowie nach der Entscheidung der jeweils zuständigen Gemeindevertretung.

In mehreren Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger auch Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Aufstellung des kommunalen Haushalts. So können sie etwa in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen den Haushaltsentwurf nicht nur einsehen, sondern innerhalb vorgegebener Fristen Einwendungen vornehmen, mit denen sich das kommunale Parlament bzw. sein entsprechender Fachausschuß befassen müssen. Gehörten diese Teilhaberechte in der Vergangenheit zu den weniger bekannten und weniger genutzten, so sind auch hier in den letzten Jahren neue Entwicklungen zu verzeichnen.

Angeregt durch positive ausländische Beispiele - so u.a. aus dem neuseeländischen Christchurch oder dem brasilianischen Porto Alegre - bemühen sich unter dem Stichwort »Kommunaler Bürgerhaushalt« auch in Deutschland eine Reihe von Kommunen, Bürgerinnen und Bürger aktiver und direkter bei ihrer Haushalts- und Finanzplanung einzubeziehen.

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Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt

Grundlage dafür bildet dafür zunächst einmal eine transparentere und bürgerfreundlichere Aufbereitung des Haushaltsentwurfes und der ihm zugrunde liegenden Daten. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dann in Bürgerversammlungen oder -anhörungen oder per repräsentativer Befragung Gelegenheit, Stellungnahmen dazu abzugeben und Anregungen und Vorschläge zu machen. Nach der Verabschiedung des Haushaltes werden die Bürgerinnen und Bürger später genau darüber informiert, inwieweit ihre Empfehlungen dabei berücksichtigt wurden.

Der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) hat ein Städtenetzwerk initiiert. Zentrales Anliegen des Netzwerkes ist eine nachhaltige Stärkung der lokalen Demokratie durch Verstetigung einer bürgerorientierten integrierten Stadtentwicklung.

Erfahrungen im Bereich der Bürger/innen-beteiligung wurden im auch im Netzwerk »Kommunen der Zukunft« ausgewertet, in dem sich in gemeinsamer Trägerschaft u.a. der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung neunzig reformorientierte Kommunen zusammengeschlossen haben. Die Ergebnissse des abgeschlossenenen Netzwerkes sind im Internet verfügbar.

Zu mehr Informationen zum Thema Kommunalpolitik führt das Internetportal Kommon mit links zu den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Zusammenschlüssen. Über einen Navigator könnnen dort auch Informationen zu Städten, Gemeinden und Kreisen abgerufen werden.

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Wie Kommunen auf lokaler Ebene das konkrete Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern können, ist in den Tipps für Kommunen nachzusehen.

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