Beteiligung in der Kommune
Über allgemeine Wahlen und Abstimmungen hinaus haben Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilbereichen der Gesellschaft zahlreiche weitere Wahl- und Mitwirkungsrechte. So wählen nach vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen z.B. Versicherte bei den Sozialwahlen ihre Vertretungskörperschaften in der Sozialversicherung, Beschäftigte in Unternehmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz ( ... ) ihre Interessenvertretung am Arbeitsplatz oder Eltern ihre Vertretungen in den Mitspracheorganen von Schulen und Kindergärten
Für die Kommunalpolitik sehen die jeweiligen Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen der Länder im Einzelnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungsmöglichkeiten vor
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Zusätzlich zu den sachkundigen Bürger(inne)n in den Ausschüssen des Kommunalparlamentes bestehen vielerorts weitere Mitwirkungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Beiräten. Damit wird bestimmten Bevölkerungs- oder Betroffenengruppen die Möglichkeit gegeben, den Gemeinderat oder die Verwaltung sachkundig zu beraten
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Sehr weitreichend ist Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auch im Bau- und Planungsrecht geregelt.
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Verschiedene größere und kleinere Städte versuchen neue Wege zu gehen und die Bürger von vornherein an den Haushaltsplanungen zu beteiligen. Das Verfahren zur Beteiligung der Bewohner und Bewohnerinnen nennt sich »Bürgerhaushalt«
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