Allgemeine Wahlen
Herausgehobenes Beteiligungsrecht in einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht. Allgemeine Wahlen finden zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen sowie auf kommunaler Ebene statt. Das Wahlrecht wird im Einzelnen durch einschlägige Wahlgesetze geregelt.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gilt das aktive und passive Wahlrecht für alle Deutschen ab 18 Jahren. Gleiches gilt für die Wahlen zu den Landtagen mit Ausnahme der Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen, wo das passive Wahlrecht bei 21 Jahren liegt. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen sind auch die in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten wahlberechtigt.
In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist für die Kommunalwahlen das aktive Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In mehreren Bundesländern ist für die Kommunalwahl ebenso das Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeführt worden, die einen längeren Zeitraum in Deutschland leben.
Die Wahlverfahren für die Landtags- und Kommunalwahlen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Dies gilt bei den Landtagswahlen neben den bereits genannten Punkten z.B. auch für die Aufteilung nach Landeslisten bzw. Wahlkreisen.
Bei den Kommunalwahlen gibt es in der Mehrzahl der Länder inzwischen die Trennung zwischen der Persönlichkeitswahl des Stadtoberhauptes bzw. Landrates und der Wahl des kommunalen Parlamentes sowie ggf. auch Stadtteilparlamentes.
In mehreren Bundesländern ist inzwischen auch das Kumulieren und Panaschieren eingeführt. Beim Kumulieren besteht die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abzugeben. Beim Panaschieren besteht die Möglichkeit, Stimmen auf unterschiedliche Listen zu verteilen. Nicht nur Parteien, sondern auch Wählervereinigungen und freie Listen sowie Einzelkandidat(inn)en haben das Recht, sich zur Wahl zu stellen.
Sämtliche Wahlgesetze sind im Internet unter www.wahlrecht.de abrufbar.
Nähere Informationen zum Wahlrecht sind auch bei den Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung erhältlich.
Informationen zur Parteiengründung und die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters zusammengestellt.
Markus Klein, Tim Spier: Parteibeitritt und Parteimitgliedschaft im Wandel.
Aufsatz in »Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 44-45/2011)«, Bundeszentrale Politische Bildung



