Fonds & mehr

Seite 1: Aktion Mensch

Aktion Mensch

Die Aktion Mensch e. V. ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Ihre Ziele sind die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen. Ihr zentrales Thema ist dabei Inklusion als das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Diese Ziele werden umgesetzt mit den Mitteln der Soziallotterie, ihrer Förderung und ihrer Aufklärung.

Enstanden ist die Aktion Mensch aus der »Aktion Sorgenkind«, in der sich seit 1964 das ZDF und in der Hilfe für Behinderte tätige Verbände der freien Wohlfahrtspflege zum Verein »Aktion Sorgenkind e.V.« zusammengeschlossen haben. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich nur Maßnahmen und Einrichtungen freier gemeinnütziger Träger und Gesellschaften, die die Lebenssituation behinderter Menschen verbessern. Fördergelder werden nicht an Einzelpersonen bezahlt.

Das Förderpektrum der Aktion Mensch umfasst fünf verschiedene Bereiche:

  • Lebensbereich Arbeit
  • Lebensbereich Freizeit
  • Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung
  • Lebensbereich Wohnen
  • Lebensbereich Barrierefreiheit und Mobilität

Jeder Förderbereich enthält mehrere Förderprogramme, mit denen unterschiedliche Aufwendungen gefördert werden können. Neben Projekt- und Starthilfeförderungen mit Personal- oder Sachkosten sind teilweise auch Investitionsvorhaben förderbar. Die Bestimmungen in den Richtlinien und Merkblättern regeln, welche Aufwendungen gefördert werden können.  Grundsätzlich gilt, dass nur Aufwendungen gefördert werden können, die unmittelbar im Rahmen der Durchführung eines Vorhabens entstehen.

Förderrichtlinien

Für die Antragstellung sind verschiedene Schritte nötig. Grundlage sind die Richtlinien und Merkblätter des jeweiligen Förderspektrums. Zu jedem Antrag gehört grundsätzlich ein inhaltlich überzeugendes Konzept sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind je nach Vorhaben weitere Unterlagen, Stellungnahmen und Bescheinigungen nötig.

Die Höhe der Zuwendung ist unterschiedlich. Eine 100-prozentige Förderung ist nicht möglich; das Einbringen von Eigenmitteln gehört zu den obligatorischen Voraussetzungen einer Förderung durch die Aktion Mensch. Die Eigenmittelquote wird prozentual ermittelt und kann für die einzelnen Förderprogramme in den Merkblättern und Richtlinien nachgelesen werden. Neben baren Eigenmitteln erkennt die Aktion Mensch auch Spenden oder Mittel anderer privater Organisationen als Eigenmittel an.

Nach Abschluss der Förderzeit werden Verwendungsnachweise verlangt. Wurde das Geld nicht wie vereinbart ausgegeben oder nicht ausgeschöpft, muss die entsprechende Summe zurückgezahlt werden.

Zur Vorbereitung eines Antrages gibt es zwei hilfreiche Tools:

Schnell-Check-Förderfähigkeit - zur Einordnung als antragstellende Organisation

Förderfinder - zum Auffinden des passenden Förderprogramms

Adresse

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: (02 28) 20 92-200
Telefax: (02 28) 20 92-7777
E-Mail: info@aktion-mensch.de

Seite 2: Deutsches Kinderhilfswerk

Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk wurde 1972 gegründet und setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. Es initiiert und unterstützt vor allem Maßnahmen und Projekte, die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern fördern. In diesem Sinne richtet das Deutsche Kinderhilfswerk in seiner Arbeit einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Die finanziellen Grundlagen des Vereins sind neben privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die Einnahmen aus den Spendendosen, die in Geschäften in ganz Deutschland stehen.

Was wird gefördert?

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte und Initiativen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen soll dabei sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase umgesetzt werden. Über einen Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte in  folgenden Bereichen:

  • Kinderpolitik
  • Spielrauminitiativen
  • Medien
  • Kinderkultur
  • Kinderarmut

Ziel ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Dabei geht es um Beteiligung in Bereichen wie Entwicklung demokratischer Lebensformen und Umweltbewusstsein, kinderfreundliche Veränderungen in Städten und Schulen, bei Spielplätzen, bei der Dorferneuerung oder Verkehrsgestaltung. Hinzu kommen Förderfonds im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen mit den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bremen. Über seinen Kindernothilfefonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk seit 1993 bedürftige Kinder in Deutschland.

Neben den Fonds vergibt das Deutsche Kinderhilfswerk die »Goldene Göre«: ein Preis für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Lebenswelt, dotiert mit insgesamt 1o.000 Euro. Der Preis wird jährlich unter einem aktuellen Motto vergeben.

Förderrichtlinien

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte und leistet Einzelfallhilfe.

  • Kindernothilfefonds: Hier können Familien und Einzelpersonen Anträge zur Einzelfallhilfe stellen.

  • Sonderfonds: Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für eine begrenzten Zeitraum.

  • Themenfonds:  Hier können Anträge zur Förderung von Projekten in den Bereichen Kinder- politik, Kinderkultur, Medien und Spielraum gestellt werden.

  • Länderfonds:  Hier können Förderungen für Kinder- und Jugendprojekte aus den Bundes- ländern Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen beantragt werden.

 

Anträge stellen können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen (hier ist eine Betreuung durch Erwachsene erforderlich).

Förderanträge sind auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerk zugänglich und unterscheiden sich je nach Förderfonds.

Zur Überprüfung der sachgerechten Verwendung der Gelder sind Verwendungsnachweise vorzulegen.

Adresse

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
D-10117 Berlin
Telefon (0 30) 30 86 93-0
Telefax (0 30) 27 95 63-4
E-Mail: dkhw@dkhw.de

Seite 3: Fonds Soziokultur

Fonds Soziokultur

Der Fonds Soziokultur wurde 1988 auf Initiative des Deutschen Bundestags gegründet. Er fördert zeitlich befristete Projekte im Bundesgebiet, die sich für die Entwicklung und praktische Erprobung neuer Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur engagieren.

Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen sein. Es werden aber auch größere Projekte unterstützt, die eine längerfristige Zeitplanung erfordern. Die Förderung ist dann nicht nur auf die Durchführungsphase begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen.

Dem Fonds Soziokultur stehen für seine Aufgaben jährlich bis zu Euro 486.000,– zur Verfügung, die von der Kulturstiftung der Länder (Berlin) aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bereitgestellt werden. Die ausgewählten Projekte erhalten Förderbeträge zwischen Euro 1.500,– und Euro 26.000,– pro Vorhaben.

Was wird gefördert?

Der Fonds fördert nur inhaltlich abgegrenzte und zeitlich befristete Vorhaben. Es werden keine regelmäßigen Förderungen und keine Zuschüsse für Investitionen gewährt. Die Förderungsmittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere öffentliche und/oder private Finanzierungsquellen erschlossen und mobilisiert werden.

Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus, die über Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen in die Finanzierung eingebracht werden kann. Auf die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse wird besonderer Wert gelegt.

Förderungsschwerpunkte sind:

  • »Innovationsförderung«: innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken;
  • »Impulsförderung«: modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen;
  • »Strukturförderung«: Initiativen zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene;
  • »Kooperationsförderung«: Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zwecke der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.

Förderrichtlinien

Als Zuwendungsempfängern wird freien Trägern (Initiativgruppen, Vereine) gegenüber öffentlichen Antragstellern der Vorrang gegeben.

Anträge auf Projektförderungen können in der Regel zwei Mal im Jahr gestellt werden (1. Mai und 1. November). Interessenten an der Mittelvergabe sollten sich möglichst frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Fonds in Verbindung setzen und sich bei der Antragstellung beraten lassen.

Das Kuratorium des Fonds empfiehlt allen Antragstellern, ihren Förderantrag auf dem entsprechenden Vordruck zu formulieren. Dieser ist über die Geschäftsstelle oder das Internet erhältlich. Außerdem ist es empfehlenswert, die aktuellen Informationen für Antragsteller bei der Antragstellung hinzuzuziehen.

Adresse

Fonds Soziokultur
Haus der Kultur
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Telefon (02 28) 97 14 47 90
Telefax (02 28) 97 14 47 99
E-Mail: info@fonds-soziokultur.de