Begriffe

Seite 1: Ehrenamt und Engagement

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement, auch wenn sie im engeren Sinn verschiedene Formen des Engagements charakterisieren, häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Ebenso wird - fast beliebig - von Ehrenamtlichen, Engagierten, Freiwilligen, Aktiven gesprochen.

Die Begriffe stehen aber zum einen für diverse Traditionen, in denen sie entstanden sind, oder zum anderen für einen unterschiedlichen Kontext und Blickwinkel, in dem sie benutzt werden.

Ehrenamt

Das Ehrenamt hat in Deutschland eine lange Tradition. Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und Vereinen, in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewährungshelfer. 

Freiwilliges Engagement

In der Regel bezeichnet der Begriff eine freiwillig gewählte und ohne Entlohnung geleistete Arbeit im gemeinnützigen Bereich. Freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit wird informell als individuelle Hilfe und Nachbarschaftshilfe oder institutionalisiert im Rahmen von Organisationen und Institutionen geleistet. Freiwilligenarbeit ist in vielen Bereichen der Gesellschaft möglich. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Freiwilligenarbeit kann auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten geleistet werden. Freiwilligenarbeit ermöglicht Einblicke in andere Lebensbereiche, erweitert die Sozialkompetenz, bietet Kontaktmöglichkeiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufsarbeit sein. Die mit Freiwilligenarbeit beschriebenen Tätigkeiten können teilweise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbsthilfe, freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement erfasst werden, so dass diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer trennscharf benutzt werden.

Bürgerschaftliches Engagement

Der Begriff Bürgerschaftliches Engagement wurde geprägt in dem Verständnis einer aktiven Bürgergesellschaft, in der die freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger aktiv die Gesellschaft, den Staat und die Politik mitgestalten. Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements hat sich in der Alltagssprache nicht durchgesetzt. Er wird aber häufig in der Fachliteratur und auch als Oberbegriff für die vielfältigen Engagementformen verwendet.

Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein. Bürgerschaftliches Engagement erzeugt soziales Kapital, demokratische Kompetenz und informelle Lernprozesse. In diesem Verständnis umfasst das bürgerschaftliche Engagement ein breites Spektrum:

  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften
  • Mitarbeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
  • Direkt-demokratische Bürgerbeteiligung
  • Beteiligung an Protestaktionen im Rahmen von Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen
  • finanzielles Engagement in Form von Spenden und Stiftungen.

Bürgergesellschaft

Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft: die synonym gebrauchten deutschsprachigen Übersetzungen des angelsächsischen Begriffes »Civil Society« sind in den letzten Jahren zu viel benutzten Sympathiebegriffen geworden. Sie finden quer durch unterschiedliche politische Denkrichtungen und gesellschaftliche Gruppen vielfältige Anwendung und Zustimmung.

Häufig wird die nicht staatlich organisierte gesellschaftliche Öffentlichkeit als Bürgergesellschaft bezeichnet. Sie umfasst Organisationen und engagierte Individuen und steht komplementär zu Staat und Wirtschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände, Vereine aber auch kleine Initiativen oder soziale Bewegungen sind die Struktur und Organisationsform der Bürgergesellschaft.

Bürgergesellschaft kann aber auch als gesellschaftlicher Ort verstanden werden, der eine zentrale Bedeutung für die Lebendigkeit und Weiterentwicklung der Demokratie hat. Bürgergesellschaft ist dann ein demokratischer Aushandlungsort, in dem durch praktisches Handeln (bürgerschaftliches Engagement) und diskursive Debatten alternative Lösungen für gesellschaftliche Fragen entstehen. (vgl. Serge Embacher, 2012)

In diesem Verständnis, das auch dem Wegweiser Bürgergesellschaft zugrunde liegt, sind bürgerschaftliches Engagement als gesellschaftliche Solidarität in eigener Verantwortung und demokratische Teilhabe Wesensmerkmale der Bürgergesellschaft. Von der Bürgergesellschaft können Impulse ausgehen, die dann von Politik und Wirtschaft aufgegriffen werden. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Literaturtipp

Embacher, Serge: Baustelle Demokratie. Die Bürgergesellschaft revolutioniert unser Land. Hamburg 2012

Wichtig

Für den Wegweiser wurde die vertrautere, allerdings leider nicht geschlechtsneutrale Bezeichnung »Bürgergesellschaft« gewählt. Wenn hier aus rein praktischen Gründen von Bürgergesellschaft die Rede ist, steht der Begriff immer für Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft.