Bürgerstiftungen & Spendenparlamente

Seite 1: Allgemeine Informationen

Bürgerstiftungen

Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürger/innen für Bürger/innen und sind in der Regel lokal oder regional organisiert. Neben Einzelpersonen beteiligen sich auch oft Unternehmen und Banken am Aufbau des Stiftungskapitals. Anders als Stiftungen, die aus Einzelvermögen errichtet werden, führen Gemeinschaftsstiftungen das Engagement einer Vielzahl von Stifterinnen und Stiftern zusammen. So können auch kleinere Zuwendungen, Spenden und Erbschaften, die für sich allein nur beschränkte Wirkung hätten, einen nachhaltig relevanten Beitrag darstellen.


Der Bürgerstiftungsfinder der Stiftung Aktive Bürgerschaft

Bürgerstiftungen fördern gemeinnützige Organisationen oder führen eigene Projekte durch. Stiftungszwecke von Bürgerstiftungen adressieren unter anderem Bereiche wie Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Soziales, Gesundheit und Sport sowie Umwelt- und Naturschutz. Die Projektdatenbank des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands zeigt die Bandbreite der bearbeiteten Themenfelder.

Bürgerstiftungen unterstützen finanziell und ideell bürgerschaftliches Engagement von Vereinen, Inititiativen oder Projekten. Gleichzeitig sind sie selbst Ort für bürgerschaftliches Engagement, da die Mittelvergabe in den entsprechenden Gremien der Stifterinnen und Stifter und Zustifter/innen (Stifterversammlung, Ausschüsse) debattiert und entschieden wird.

Da der Begriff »Bürgerstiftung« nicht rechtlich definiert ist, haben die im Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen mitarbeitenden Bürgerstiftungen im Jahr 2002 die »Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung« formuliert und ein Gütesiegel entwickelt. Diese Merkmale definieren, ob eine Stiftung eine Bürgerstiftung ist.

Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung im Überblick:

  1. gemeinnützig
  2. wird von mehreren Stiftern errichtet
  3. ist wirtschaftlich und politisch unabhängig
  4. das Aktionsgebiet ist regional ausgerichtet
  5. baut kontinuierlich Stiftungskapital auf
  6. wirkt im breiten Spektrum des kommunalen Lebens
  7. fördert bürgerschaftliche Projekte
  8. betreibt Öffentlichkeitsarbeit
  9. kann ein lokales Netzwerk koordinieren
  10. ist in der internen Arbeit durch Partizipation und Transparenz geprägt


Konzept und Idee stammen aus den Vereinigten Staaten, dort wurde die weltweit erste derartige Stiftung 1914 in Ohio gegründet. In den USA erlebten die so genannten Community Foundations bereits ab den 1980er Jahren einen Aufschwung. In Deutschland wird das Modell in den Bürger- oder Stadtstiftungen realisiert, die seit 1996 gegründet wurden. Pioniere waren die Bürgerstiftung Gütersloh (ehem. Stadtstiftung Gütersloh) und die Bürgerstiftung Hannover.

Mit der Stiftungsreform im Jahr 2000 wurde die Idee und die Gründung von Gemeinschaftsstiftungen deutlich gestärkt. So beschloss der Deutsche Bundestag unter anderem die Einführung eines Sonderausgabenabzuges in Höhe von bis zu 20.450 Euro jährlich für Spenden an gemeinnützige Stiftungen. Ebenso erfolgte eine Befreiung von der Erbschaftssteuer, wenn das ererbte Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung weitergegeben wird.

Seite 2: Aufbau von Bürgerstiftungen

Aufbau einer Bürgerstiftung

Im Unterschied zu anderen wohltätigen Einrichtungen, die das ihnen zur Verfügung gestellte Geld zeitnah zur Bekämpfung aktueller Notlagen verwenden, zielen die Gemeinschaftsstiftungen darauf, mittelfristig ein möglichst großes Stiftungskapital anzusammeln, um von dessen Erträgen wirksame Projektförderrung zu leisten. Formell sind für die Stiftungsgründung meistens 50.000 Euro erforderlich, doch soll die Stiftung größere Erträge abwerfen, sind wesentlich höhere Vermögen vonnöten. Wenn ein solches größeres Vermögen nicht schon von vornherein von den Gründer/innen aufgebracht wird, wird es mit Spenden und Zustiftungen eingeworben.

Der Aufbau einer Gemeinschaftsstiftung erfordert etwas Geduld und einen langen Atem. Die staatliche Anerkennung als juristische Person muss bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden. Juristische Grundlagen dafür sind die Stiftungsgesetze der Länder, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie steuerrechtliche Vorschriften wie beispielsweise die Abgabenordnung.

Die Erfahrung zeigt, dass Gemeinschaftsstiftungen – bevor ausreichendes Startkapital zur Verfügung steht – bereits mit Aktivitäten öffentlich in Erscheinung treten sollten, damit die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger überhaupt wissen, welcher Stiftungszweck verfolgt wird. Daher empfiehlt es sich, anfangs vornehmlich Spenden für zeitnah zu realisierende Projekte zu sammeln und parallel oder erst in einem zweiten Schritt stärker auf die Kapitalbildung zu setzen. Häufig wird zunächst ein Verein gegründet, der sich nach der Gründung der Stiftung auflöst und dessen Vermögen dann in die Stiftung übergeht.

Weiterführende Informationen und Beratung

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Seite 3: Spendenparlamente

Spendenparlamente

In der Grundidee ähneln Spendenparlamente Gemeinschaftsstiftungen, haben aber keine Rechtsform als Stiftung. Spendenparlamente sind Initiativen, die durch das Sammeln und Verteilen von Spenden gemeinnützige Projekte und Akteure fördern. Ähnlich wie die Bürgerstiftungen sind sie lokal ausgerichtet. 

In der Regel organisieren sich die Spendenparlamente als eingetragene Vereine. Über die Verwendung der Mittel kann jedes Mitglied in demokratischen Entscheidungsverfahren mitbestimmen und darüber muss auch ständig Rechenschaft abgelegt werden.

Das erste Spendenparlament in Deutschland wurde 1996 in Hamburg gegründet. 2022 gab es etwa 20 weitere Parlamente zwischen Flensburg und Basel, die unter Verwendung der Hamburger Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Bedürfnisse und Verhältnisse tätig sind.

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Zu einer Übersicht verschiedener Spendenparlamente: www.spendenparlament.de