Stadtentwicklung

Seite 1: Grundlegendes

Stadtentwicklung bezeichnet aktive Planungs- und Veränderungsprozesse der gesamten Stadt oder in einzelnen Stadtquartieren.

Aus dem Blickwinkel von Stadtplaner/innen, Architekt/innen und Ingenieur/innen wird häufig unter Stadtentwicklung vor allem die Planung und den Bau von Gebäuden, Straßen und Infrastruktur gesehen. Die Entwicklung von Städten ist aber auch eine gesellschaftliche Entwicklung in der soziale, ökonomische und ökologische Fragen behandelt werden. Darüber hinaus verlaufen einige der Themen quer zu den üblicherweise nach Ressort getrennten Aspekten der Stadtentwicklung und –planung, beispielsweise soziale Segregation, Klimawandel, Bildung, Öffentliche Räume und (Stadt-)Kultur.

Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung bezieht sich in der Regel auf die Kommunikation zwischen Bürger/innen und Kommune. Es geht dabei meist um Konsultation, Mitwirkung an Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung.

In unmittelbaren Fragen der Lebensraumgestaltung ist für gewöhnlich die generelle Bereitschaft zu Beteiligung recht hoch. Häufig entstehen bei Planungsvorhaben Konflikte in der Praxis durch das »Beteiligungsparadoxon«. Bürger/innen werden häufig erst zu späteren, konkreteren Phasen eines Planungsprozesses auf mögliche Auswirkungen aufmerksam, gleichzeitig nimmt aber der Spielraum für Mitgestaltung ab. In den Frühphasen von Projekten, während denen die Einflussmöglichkeiten noch groß sind, ist die Resonanz häufig deutlich geringer als zu späteren Phasen. Dies hat unterschiedliche Ursachen.

Obwohl bei Beteiligungsprozessen auf lokaler Ebene häufig auf größere Offenheit von Politik und Verwaltung stoßen, kommt es oft zu Gegensätzen zwischen unterschiedlichen Handlungslogiken der betreffenden Akteure.

Je nach Planungsvorhaben gestaltet sich die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Stadtentwicklung unterschiedlich komplex. Im Falle des Netzausbaus im Energiebereich findet beispielsweise eine Reihe von Planungsverfahren auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichsten Beteiligungsformen Anwendung, für welche zudem eine Vielzahl an Gesetzen zu beachten sind.

Formelle Beteiligung: Bau- und Planungsrecht

Die Beteiligung von Bürger/innen ist im Bau- und Planungsrecht weitreichend geregelt. Bürgerbeteiligung bezeichnet dabei als Oberbegriff sämtliche Maßnahmen und Initiativen, die eine Mitwirkung von Bürger/innen an Entscheidungsprozessen ermöglichen.

Sobald die »städtebauliche Entwicklung und Ordnung« (§1 Abs. 3 Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan fordert, wird dieser auf Grundlage der übergeordneten Planung (z. B. Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm) entwickelt.

Literaturtipp

In Paragraph 3 des Baugesetzbuches heißt es z.B.: »Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung eines Geländes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.«

Die Öffentlichkeit muss also informiert werden, wenn vor Ort ein größeres neues Bauvorhaben geplant wird. Erst nach ihrer Unterrichtung und Anhörung wird der Plan, sofern er weiter verfolgt wird, konkretisiert und in beschlussreifer Form ausgelegt. In dieser Auslegungsphase haben die Bürger/innen noch einmal vier Wochen Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme. Danach fasst das Kommunalparlament ggf. den Satzungsbeschluss. In einigen Bundesländern haben Bürger/innen die Möglichkeit mit einem Bürgerbegehren Widerspruch einzulegen, ansonsten bleibt nur der Klageweg.

Vergleichbare Regelungen gibt es auch auf der überörtlichen Ebene. Bei überörtlichen Planungen werden nicht nur die jeweiligen Vertretungskörperschaften und Träger öffentlicher Belange angehört. Vielmehr haben bei einem Planfeststellungsverfahren auch Einzelpersonen, Vereine und Verbände das Recht, Einsprüche und Veränderungsvorschläge vorzubringen, über die dann im jeweils regional zuständigen Entscheidungsgremium entschieden wird.

Zwar gibt es eine gesetzlich festgelegte Beteiligungsmöglichkeit bei Bebauungsplänen: die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung sind gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sind diese Beteiligungsmöglichkeiten teilweise durch beispielsweise schlechte Informationslage bzw. Kommunikation nicht ausreichend und zielführend genug.

Literaturtipp

Lübcke,  Maren/ Lührs, Rolf/ Rütschle, Dorothée (2011): Die Zukunft der Stadtentwicklung: online oder partizipativ? In BBSR: Informationen zur Raumentwicklung, Heft 10.2011, pdf.

Informelle Beteiligung

Während also formelle Beteiligungsprozesse nach den jeweiligen Rechts- und Verfahrensvorschriften verbindlich geregelte Formen der Beteiligung umfasst, ist informelle Beteiligung rechtlich nicht festgelegt. Sie wird freiwillig durchgeführt und kann den jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Informelle Verfahren sind im Vergleich zur Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung weniger formalisiert und stärker dialogorientiert, sodass sie wesentlich flexibler zur Bürgerbeteiligung genutzt werden können. Gerade informelle Verfahren dienen häufig zur reinen Konsultation und Meinungsabbildung.

Tipp

Generell gilt, dass auf überörtlicher wie auf der kommunalen Ebene die Ergebnisse von informellen Verfahren im Unterschied zu Wahlen und Abstimmungen nicht rechtsverbindlich sind, sondern beratenden Charakter haben.

Gerade bei großen (Infrasturktur-)Projekten werden informelle Verfahren von Verwaltung genutzt, um ein Stimmungsbild einzuholen und Bürger/innen schon vor dem formellen Verfahren zu aktivieren. Außerdem darf die potentielle Wirkkraft und der politische Druck von Gegenprotesten, wie sie sich in formellen Verfahren wie Tempelhof oder Stuttgart 21 manifestierte, nicht unterschätzt werden. Eine Stärke von informeller Beteiligung ist die Flexibilität der Methoden, welche die möglicherweise gegenläufigen Interessenlagen in konstruktive, gemeinsame Verfahren leiten können.

Die entsprechenden Methoden basieren im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden der formellen Verfahren nicht auf dem Maßnahmenkatalog stadtplanerischer Handlungskonzepte. Stattdessen orientieren sie sich stärker an den Alltagsbedürfnissen sozialer Gruppen und können und müssen an die jeweiligen Situationen vor Ort angepasst werden.

Bei informellen, diskursiven Verfahren müssen die verwendeten Methoden von Fall zu Fall an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Zusätzlich stellt die zunehmende Aufmerksamkeit und die Öffnung der Diskurse hin zu informeller Bürgerbeteiligung eine Herausforderung an die Praxis dar.

Allerdings empfielt sich auch bei formeller Beteiligung ein Methoden-Mix aus den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden und den üblicherweise in informellen Verfahren genutzen Methoden.

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Weitere Informationen zu diesen Methoden finden Sie unter anderem hier auf diesem Portal.

Digitale Beteiligung

Digitale Beteiligung oder e-Partizipation spielt auch im Themenfeld der Stadtentwicklung eine Rolle. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs im Mai 2017 ist die zusätzliche Nutzung des Internets für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung verbindlich (§ 4a Absatz 4 BauGB). Abgesehen von der zusätzlichen Nutzung des Internets in der Bauleitplanung werden digitale Mittel in unterschiedlicher Qualität, Quantität und unterschiedlichen Kontexten eingesetzt.Digitale Plattformen können eine Ergänzung zu weiteren Methoden der Beteiligung darstellen. Informelle Verfahren nutzen digitale Dialogformate häufig in Verzahnung mit anderen, offline stattfindenden Methoden.

Zum Beispiel können defekte Radwege online über sogenannte »Mängelmelder«  an die Verwaltung gemeldet werden. Im Rahmen von »Bürgerhaushalten« können Vorschläge zur Haushaltsplanung auf Online-Plattformen diskutiert und bewertet werden und auch an der Gestaltung von Leitlinien und Plänen können sich Bürger/innen im Internet beteiligen. Diese Angebote gehen über eine bloße Information hinaus, denn sie erlauben und erfordern ihre aktive Teilnahme in Form von Kommentaren, Beiträgen, Ideen und Bewertungen und sind vor allem Medien der Konsultation.

Seite 2: Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung

Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung

Gerade durch die Vielfältigkeit von Methoden und Methoden-Mixen in der Praxis von informellen aber auch formellen Verfahren ist die Sicherung von Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung auch in der Stadt(teil)entwicklung von großer Bedeutung. Wichtig für gute Bürgerbeteiligung ist eine entsprechende Grundhaltung der Beteiligten.

Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Information der Bürger/innen bei formalisierten Verfahren ergeben sich potentielle Hindernisse im Hinblick auf die Qualität von Beteiligung. Die Praxis zeigt beispielsweise die schwere Erreichbarkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen. Auch bei entsprechend umfassender und transparenter Umsetzung der Information beispielsweise durch webbasierte Medien kann die Beteiligung entsprechend Menschen systematisch ausschließen. Ein tatsächlicher Dialog auf Augenhöhe zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung sollte das Ziel sein, ist jedoch in der Umsetzung nicht immer gewährleistet. Umso wichtiger ist die Einhaltung gewisser Kriterien, um die Qualität der Verfahren zu sichern.

Das »Netzwerk Bürgerbeteiligung« schlägt zehn Qualitätskriterien für gute Beteiligungsverfahren vor. Die Standards beanspruchen Gültigkeit unabhängig von

  • den konkreten Bedingungen vor Ort,
  • den Besonderheiten jeweiliger Politikfelder,
  • den Eigenheiten der jeweiligen Beteiligungsverfahren und –instrumente.

Gute Bürgerbeteiligung...

1.    ... braucht die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog.
2.    ... braucht  Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen.
3.    ... nutzt die vorhandenen Gestaltungsspielräume.
4.    ... ist ein Dialog auf Augenhöhe.   
5.    ... ist verbindlich und verlässlich.
6.    ... braucht eine sorgfältige und kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses.  
7.    ... braucht transparente Information.
8.    ... ermöglicht die Mitwirkung aller.
9.    ... lernt aus Erfahrung.
10.  ... ist in eine lokale Beteiligungskultur eingebettet.

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Ausführlichere Informationen finden Sie dazu auch hier auf diesem Portal.

Seite 3: Themenfelder der Stadtentwicklung

Themenfelder der Stadtentwicklung

Partizipation in komplexen Planungsprozessen ist ein formaler und notwendiger Schritt, die Zivilgesellschaft – neben staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren – in die kollektive Problembearbeitung einzubeziehen. Einige ausgewählte Themenfelder werden hier mit praxisnahen Beispielen illustriert.

Infrastruktur

Großprojekte werden häufig von betroffenen Bürger/innen und Initiativen aus der Zivilgesellschaft kritisch hinterfragt. Daraus resultiert ein Legitimationsdruck auf die damit verbundenen Planungsprojekte. Bürger/innen fordern häufig mehr Mitwirkung und –gestaltung. Damit steigen auch die Konflikte um Infrastruktur- und Großprojekte sowie stadtprägende Stadtentwicklungsvorhaben in den Kommunen.

Stadtentwicklung ist eine Querschnittsaufgabe. Inhaltlich zeigt sich häufig eine Überschneidung von verschiedenen Themen. Ein Beispiel ist der im Zuge der Ernergiewende nötige Netzausbau. Es geht natürlich auf der einen Seite um das Thema Erneuerbare Energien (vor allem die Windenergie) und damit auch um Umweltschutz, auf der anderen Seite um den Ausbau von Infrastruktur. Das Vorhaben zieht einen enormen finanziellen, planerischen und logistischen Aufwand nach sich und benötigt die Beteiligung der Bürger/innen. Durch das gesetzlich vorgeschriebene Planungsfeststellungsverfahren, muss die Bevölkerung an solchen Ausbauprojekten beteiligt werden. Allerdings sind gleichzeitig zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung einige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Trassenverlauf oder die Standorte der Strommasten, schon festgelegt und nicht Bestandteil der Debatte. Dies führt häufig zu Missverständnissen unter den Beteiligten und zu Frust auf beiden Seiten.

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Weitere Informationen zum Thema Netzausbau finden Sie hier auf diesem Portal.

Ein weiteres kontroverses Beispiel mit großer Medienaufmerksamkeit ist Stuttgart 21. Auch nach den Schlichtungsverfahren in 2010 und 2011 schwelt der Konflikt. Weitere Orte von auftretenden Widerständen wäre die Erweiterung des Flughafens in Frankfurt am Main, den Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke oder gegen Projekte der »Energiewende«.

Tipp

Infrastrukturgroßprojekte bewegen sich zwischen Protest und Akzeptanz in der Bevölkerung. Aus dieser Dynamik können unerwartete Risiken entstehen. Häufig kritisiert werden vorhandene, vermeintliche oder vermutete Defizite bei der Information über Projekte (u.a. unzureichende Transparenz, falscher Zeitpunkt), bei der Konsultation der Betroffenen und Interessierten (u.a. eingeschränkte Auswahl), ebenso bei der konkreten Mitwirkung an den Planungen (u.a. Alternativlosigkeit) und bei der Mitentscheidung über die Projekte. Konfliktschonend könnte sich hier ein ernstgemeintes Anwenden von frühzeitigen und offenen Informationsoffensiven, eine konsultative Einbindung akteursspezifischer Interessen sowie umfassende Kooperationsbereitschaft auswirken.

Freiräume

Viele (Groß-)Städte in Deutschland wachsen. Mit zunehmender Urbanisierung steigt auch das Spannungsfeld rund um die Gestaltung von Freiräumen in der Stadt zwischen Wachstum und Bedürfnissen nach Wohnraum und der Sicherung oder Qualifizierung von urbanen Freiräumen.

Gerade bei der Zunahme der Bebauung in innerstädtischen Bereichen leisten Freiräume und Grünflächen nicht nur durch ihre psychologisch positive Wirkung und durch die Möglichkeiten aktiver Betätigungen im Freien einen Beitrag für gesunde Lebensverhältnisse, sondern auch durch das Binden und Filtern von Staub, Kühlungseffekte und die Rückhaltung von Regenwasser.

Ein bekanntes Beispiel von Bürgerbeteiligung in Bezug auf Freiräume ist das Tempelhofer Feld in Berlin: Am 25. Mai 2014 stimmten rund 64 Prozent der Wähler/innen - insgesamt 738.000 Berliner/innen - bei einem von der Bürgerinitiative »100 Prozent Tempelhofer Feld« initiierten Volksentscheid für den Plan, das Gelände des früheren Flughafens Tempelhof nicht zu bebauen. Damit erteilten sie den Plänen des Senats eine Absage, den Rand des Tempelhofer Feldes zu bebauen. Eine Vielfalt an Projekten mit künstlerischen, gärtnerischen und sozialen Ansätzen hat sich auf der Freifläche etabliert. Seit dem Volksentscheid wird die Mitwirkung der Bürger/innen weiterhin gefragt, in einem breit angelegten Partizipationsprozess werden die Ziele und Inhalte einer behutsamen Entwicklung erarbeitet.

Innenstadt

Innenstadtentwicklung ist ein weiteres wichtiges kommunales Handlungsfeld der Stadtentwicklung. Stadt- oder Marktplätze sind dabei von besonderer Bedeutung. Als zentrale öffentliche Räume eignen sie sich als Ort der Identifikation, Repräsentation, Begegnung und Kommunikation. Dementsprechend konzentrieren sich häufig sowohl die baulichen Investitionen als auch die organisierten Nutzungs- und Belebungsangebote bei der Innenstadtentwicklung auf diese Räume.

Innenstadtentwicklung umfasst einerseits Planung, Bau und Gestaltung (place-making) sowie andererseits Management, Pflege und Nutzung (place-keeping). Außerdem sind verschiedenste Akteure beteiligt. Die Beteiligten lassen sich schematisch in Kommune (Verwaltung und Politik), Wirtschaftsakteure und Stadtgesellschaft unterteilen. Beispielsweise bei der Konzeption, Planung und Schaffung von öffentlichen Räumen ist die kommunale Verwaltung, genauer das Stadtplanungs- bzw. Bauamt, Hauptakteur. Dagegen sind bei der Pflege und dem Management beispielsweise Stadtgartnereien und kommunale Ordnungsdienste sowie städtische Betriebe wie Stadtreinigungen oder Stadtwerke und das Stadt- oder Citymarketing aktiv.

Tipp

Die Arbeit der Verwaltung ist dennoch von einer ressortbezogenen Zuständigkeitsteilung geprägt. Gerade in Bezug auf öffentliche Räume kann dies zu zahlreichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und damit zu erschwerter Koordination und Kommunikation führen.

Mobilität

Mobilität ist nicht nur eine Frage des Verkehrswesens, sondern auch der räumlichen Entwicklung und der Raumplanung. Verkehrsprobleme stellen für die Stadtentwicklung eine komplexe Herausforderung dar, der mit interdisziplinären Konzepten und Bürgerbeteiligung begegnet werden kann.

 

An der Schnittstelle zwischen Bügerbeteiligung, Stadtentwicklung und Verkehr geht es nicht nur um groß angelegte Verkehrsplanungen, wie etwa der Bau von Autobahnen und Umgehungsstraßen oder die Ausweitung von Flughäfen. Nachhaltige Ziele sind dabei die Förderung der Sicherheit und Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Mobilität.

Die Förderung sicherer Mobilität ist ein zunehmend wichtiger Standortfaktor für Kommunen. Auch subjektiv bestehende Verkehrsunsicherheiten und und daraus resultierender Mobilitätsbeschränkungen spielen eine entscheidende Rolle. Schulweg- oder Fußgängerchecks bieten hier eine Möglichkeit der Einbindung und Beteiligung von betroffenen Bürger/innen in die entsprechenden Planungen.

Umwelt

Die öffentlichen Auseinandersetzungen um neue Infrastrukturplanungen betreffen nicht selten Themen des Umwelt- und Naturschutzes. Besonders heftig werden in der Bundesrepublik gegenwärtig Tiermastanlagen für Geflügel und Schweine, der Netzausbau im Energieleitungsbereich sowie Windenergieanlagen öffentlich diskutiert.

Bau- und Infrastrukturvorhaben können erhebliche Auswirkungen auf das Ökosystem und die Lebenswelt von Bürger/innen haben. Öffentlichkeitsbeteiligung hat daher bei diesen Vorhaben eine besondere Bedeutung und unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland, die Beteiligung von Bügerer/innen zu Umweltthemen vorsehen:

  • Umweltinformationsgesetz
  • Öffentlichkeitbeteiligungsgesetz
  • Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
  • umweltbezogenen Genehmigungsverfahren
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Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen finden Sie hier auf diesem Portal.

Seite 4: Soziale Stadtentwicklung

Soziale Stadtentwicklung

Seit 1999 gibt es in Deutschland das Bund-Länder-Programm »Soziale Stadt«. Dieses Programm und das damit verbundene Konzept des Quartiermanagements sollen dazu beitragen, dass Stadtentwicklung nicht nur rein baulich-räumlich angegangen wird. Die sozialen Verhältnisse werden zum Gegenstand der Bemühungen. Investitionen für Stadt(teil)entwicklung sollen nicht nur in Straßen, Freiräume und Gebäude fließen, sondern auch in nichtbauliche Maßnahmen für eine bessere soziale Infrastruktur.

Tipp

Soziale Stadtentwicklung beginnt mit der Ausstattung sozialer Infrastruktur und reicht über Netzwerke in der Nachbarschaft bis hin zu Teilhabechancen und lokaler Demokratie.

Ziel des Programms ist es, in benachteiligten und häufig von Armut und Arbeitslosigkeit betroffenen Stadtteilen die Lebensbedingungen der Bewohner/innen umfassend zu verbessern, Akteur/innen stärker zu vernetzten und zivilgesellschaftliche Potentiale zu mobilisieren. Beteiligung ist hier nicht die Mobilisierung gegen z.B. Bauprojekte, sondern als Aktivierung für Projekte im eigenen Stadtteil gedacht.

Eine Schwierigkeit des Programms: Es unterliegt der politischen Konjunktur und dementsprechend haben unterschiedlich gelegene Schwerpunkte der Politik, zum Beispiel auf Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen im Gegensatz zu nichtbaulichen Maßnahmen, direkte Auswirkungen auf den Spielraum zur Förderung von Partizipation und Quartiersmanagement.

Mit Partizipation in der sozialen Stadt(teil)entwicklung werden ähnliche Motive verfolgt wie in anderen Handlungsfeldern der Bürgerbeteiligung:

  • mehr Informations- und Mitbestimmungsrechte schaffen,
  • Eigenengagement der Betroffenen mobilisieren,
  • zu eigenem Handeln und zur Übernahme von Verantwortung anregen,
  • die Qualität von Planungen und Projekten steigern,
  • Frühwarnsystem und Akzeptanz erhöhen,
  • zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln und Konflikte bewältigen bzw. vermeiden,
  • Blockaden und Verzögerungen in Verfahren vermeiden und Identifikation mit dem Stadtteil und dem jeweiligen Projekt stiften.

Vermittelnde Instanzen wie Quartiersmanagement oder Sozialmanagement haben sich in der Sozialen Stadt etabliert und bewährt. Durch die professionelle Koordination und Moderation kann Quartiersmanagement in der Umsetzung sicherstellen, dass Interessen der Bewohner/innen berücksichtigt und die Potentiale im Quartier aktiviert werden, sowohl im Hinblick auf Bürgerbeteiligung als auch bürgerschaftliches Engagement. Quartiersmanagement verfolgt das Ziel, nachhaltig die Stabilisierung des Quartiers zu sichern und selbsttragende Strukturen aufzubauen.

Weitere Förderungen

Das Bundesbauministerium startete 2017 einen neuen Investitionspakt »Soziale Integration im Quartier« und stellt hierfür in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Investitionspakts ist die Erhaltung und der Ausbau der sozialen Infrastruktur (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen) und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Städten und Gemeinden. Dies können zum Beispiel Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindergärten oder auch Quartierstreffs sein. Ein wichtiges Ziel dabei ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts beziehungsweise der sozialen Integration.

Seite 5: Ein Beispiel aus der Praxis

Praxisbeispiel für Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung

Der Hamburger Konflikt um die ESSO-Häuser

Ein bekanntes Beispiel für stadtpolitische Auseinandersetzungen ist der Konflikt um die so genannten »ESSO-Häuser« auf St. Pauli. Der Konflikt steht sinnbildlich für viele Auseinandersetzungen um das Wohnen im Quartier:

Nachdem 2009 die Bayerische Hausbau das Gebäude erwarb, offenkundig mit der Absicht, es möglichst bald abzureißen, bildete sich eine Bürgerinitiative, die sich gegen die zu erwartende Mieterhöhungen zur Wehr setzte und für die Instandsetzung des 1960er-Jahre Gebäudes kämpfte.

Der Konflikt wurde symbolisch aufgeladen: Es ging nicht mehr nur um die konkret betroffenen Wohnungen sondern um Gentrifizierung, Kommerzialisierung und Auswirkungen von Tourismus auf das Stadtquartier.

Die Initiative vereinte die verschiedensten Menschen, die meist wenig bis keine Erfahrung in stadtpolitischer Initiativenarbeit hatten. Die lokale Gemeinwesenarbeit unterstützte diese informellen Formen der Beteiligung.

Gegen den Abriss gekämpft wurde lange, aber letztlich erfolglos. Ende Dezember 2013 wurden die ESSO-Häuser wegen Einsturzgefahr zwangsgeräumt und im Mai 2014 endgültig abgerissen. Ein Teilerfolg war allerdings die Bekanntmachung des Problems über Stadtgrenzen hinweg. Durch breite Solidarisierung mit den Protesten wurde politischer Druck ausgeübt und trotz des Abriss auf die Proteste reagiert: Um das weitere Vorgehen zu verhandeln wurde die »PlanBude« ins Leben gerufen, eine bottom-up Beteiligungsform. 

Die PlanBude erarbeitete dabei den »St. Pauli-Code«, der zusammenfasst, was sich die Bewohner/innen in St. Pauli vom Ergebnis wünschen und darüberhinaus Modellcharakter für ander Städte hat:

» 1. Unterschiedlichkeit statt Homogenität
   2. Kleinteiligkeit
   3. Günstig statt teuer
   4. Originalität und Toleranz
   5. Aneignung und Lebendigkeit
   6. Experiment und Subkultur
   7. Freiraum ohne Konsumzwang «

Lange und intensive Verhandlungen zwischen Eigentümer, Initiative und Bezirkspolitik ergaben die Pläne für das neu benannte »Paloma-Viertel«. Erklärtes Ziel: Gewerbe, Wohnen und kieztypische Nutzung  zu vereinen. Neben einem Hotel und mehreren Kultur-Einrichtungen sollen auf dem Gelände 60 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen, die erst nach 25 Jahren aus der Sozialpreisbindung fallen, und keine - wie vom Investor ursprünglich geplant - teuren Eigentumswohnungen geben. Außerdem sollen die Dächer öffentlich zugänglich sein.

Tipp

Bürgerbeteiligung und Quartiersentwicklung: Interview mit Rixa Gohde-Ahrens, Mitarbeiterin der Lawartz-Stiftung, die über ihre Erfahrungen mit beteiligungsorientierter Quartiersentwicklung spricht, September 2011.