Worum geht es? Wer nimmt teil?

Bürgerhaushalte unterscheiden sich darin, was Gegenstand des Verfahrens ist. Das können kommunale Investitionen in einzelnen Haushaltsbereichen oder Entscheidungen über Ausgaben und Sparmaßnahmen im Gesamthaushalt sein. Der Einbezug der Bürger/innen in strategische Planungen ist in Deutschland allerdings die Ausnahme. In den meisten Kommunen werden Einzelvorschläge diskutiert.
Insbesondere für größere Gemeinden (ab etwa 150.000 Einwohner) ergeben sich zwei Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines Bürgerhaushalts:

  • Einen äußerst komplexen – und zudem oft noch nach dem kameralistischen Prinzip erstellten – Haushalt in seinen Einzelleistungen erkennbar (und damit erst bewertbar) zu machen sowie
  • die jeweiligen Bürgervoten von der lebensumfeldbezogenen Ebene (Kiez, Stadtteil) in die jeweils »höhere« Ebene des Gemeinwesens (Bezirk, gesamtstädtischer Raum) zu vermitteln – und aus der Gesamtheit der abgegebenen Voten ein durchschaubares und demokratisch legitimierbares Gesamtvotum zu erstellen.

In manchen Kommunen sind alle Interessierten aufgerufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Öffentliche Aushänge, die Website der Stadt oder Zeitungsanzeigen weisen auf das Verfahren hin. Andere Kommunen verschicken schriftliche Einladungen an zufällig ausgewählte Bürger/innen. Zehn Prozent der Haushalte sollten auf diesem Wege benachrichtigt werden, um eine repräsentative Gruppe zu erreichen.

Um möglichst viele Bürger/innen zu einer Beteiligung am Bürgerhaushalt-Verfahren zu ermutigen, bedarf es attraktiver »Anlaufstellen«, die die Hemmschwellen für eine Beteiligung senken. Hierzu können bereits bestehende Strukturen des Bürgerschaftlichen Engagements auf ihre Verwendbarkeit für die Durchführung eines Bürgerhaushalts geprüft und ggf. genutzt werden.

Wenn beispielsweise Informationsveranstaltungen zum Bürgerhaushalt lebensweltnah und sozialraumorientiert durchgeführt werden, das heißt im direkten Arbeits- und Lebensumfeld der Bürger/innen, können auch weniger interessierte oder artikulationsstarke Personen(gruppen) leichter in die Diskussion eingebunden werden. Grundsätzlich erleichtert ein Mix an Online- und Offline-Elementen den Zugang zum Verfahren.

Wichtig

Generell gilt: Stadtverwaltungen sollten hinreichenden Mobilisierungsaufwand betreiben, um die Ernsthaftigkeit des Verfahrens zu unterstreichen sowie möglichst viele unterschiedliche Akteure anzusprechen und einzubinden.