Bürgerbeteiligung in Europa

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Mitgliedsländern. Die EU in ihrer heutigen Form wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht geschaffen und zuletzt durch den im Jahr 2009 verabschiedeten Vertrag von Lissabon institutionell weiterentwickelt. In der EU leben heute mehr als 447,7 Millionen Menschen. Alle Unionsbürger/innen haben demokratische Mitwirkungsrechte. Ob Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren oder Förderprogramme: wir stellen im Folgenden verschiedene Partizipationsmöglichkeiten auf europäischer Ebene vor.

Beteiligung

EU-Bürger/innen sind alle fünf Jahre zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Seit 2012 können sie zudem eine Europäische Bürgerinitiative starten. Die EU-Kommission organisiert Konsultationen.

Beschwerden

Den Menschen in der EU steht es offen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, den Europäischen Bürger- oder Datenschutzbeauftragten anzurufen oder sich bei der Kommission zu beschweren.

Förderprogramme

Die EU fördert Engagement und Partizipation u. a. durch seine Programme »Europa für Bürgerinnen und Bürger«, »Jugend in Aktion« und »Grundtvig«. Sie wurden für die Periode 2014 bis 2020 neu aufgelegt.

Lobbyregister

Seit 2011 betreibt die EU ein Register, in das sich Brüsseler Lobbyist/innen eintragen können. Sie verpflichten sich damit zu einem transparenten und ethischen Umgang mit den Mitgliedern von EU-Parlament und Kommission.