Politische Teilhabe
Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört die Einmischung in und Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Artikel 20,2)


