Tipps für persönliches Engagement 2 (2)
Wie sind Sie dann versichert?
Die Sorge vor Haftpflichtschäden und Unfällen im Ehrenamt ist oft groß und schreckt manche davon ab, sich freiwillig zu engagieren. Viele Versicherungsarten haben mittlerweile aber Möglichkeiten geschaffen, Schadensfälle im Engagement zu regeln. Häufig tritt dafür die Vereinsversicherung ein.
Informationen zu Versicherungen, die Vereine abgeschlossen haben sollten.
Mehrere Bundesländer haben mittlerweile Sammelverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen, um auch solchen Freiwilligen, die nicht in juristisch anerkannten Vereinen und Organisationen tätig sind, einen Versicherungsschutz zu bieten.
Detailiierte Informationen zu einzelnen Versicherungsfragen hat die Initiative »für mich, für uns, für alle« zusammengestellt. (Broschüre als PDF-Download)
Welche gesetzlichen Regelungen zur Unterstützung von Engagement gibt es?
Für manche ehrenamtlichen Aktivitäten können Sie in einigen Bundesländern Sonderurlaub beantragen. Dies gilt vor allem für die Begleitung von Freizeit im Jugend- und Kinderbereich. Die Regelungen zur Freistellung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Falls Sie für ein Engagement eine Aufwandsentschädigung erhalten (z.B. Übungsleiterpauschalen für ehrenamtliches Engagement im Sport), kann diese eventuell steuerlich geltend gemacht werden. Geregelt ist dies im Gemeinnützigkeitsrecht.
Engagierte in der Jugendarbeit können eine bundesweit einheitliche Jugendleitercard, die JuLeiCa, bekommen. Die Juleica regelt die Rechte und Vergünstigungen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Welche Vergünstigungen und Nachweise für das geleistete Engagement gibt es?
In einigen Kommunen und in einigen Bundesländern können Freiwillige eine Ehrenamts-Card bekommen. Mit dieser Card erhalten sie Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen. Die Ehrenamts-Card ist eine Form der Anerkennung und des Dankes für diejeningen, die sich mit regelmäßig und mit einem gewissen Zeitaufwand freiwillig engagieren.
Organisationen und Verbände stellen manchmal auf Wunsch der Freiwilligen einen qualifizierten Nachweis aus, der differenzierte Aussagen zu Art, Dauer und Umfang ihres Engagements enthält.
In einigen Bundesländern ist die Bescheinigung ehrenamtlichen Engagements in Schulzeugnissen bzw. in einem »Beiblatt zum Schulzeugnis« möglich.
Manche Länder haben auch einen landesweit anerkannten Nachweis »Kompetenznachweis« geschaffen, den berechtigte Organisationen ausstellen können.
Suchen Sie in Ihrem Bundesland oder fragen Sie in Ihrer Kommune, ob solche Ehrenamts-Cards und Nachweise existieren.
Organisationen und Verbände stellen manchmal auf Wunsch der Freiwilligen einen qualifizierten Nachweis aus, der differenzierte Aussagen zu Art, Dauer und Umfang ihres Engagements enthält.
In einigen Bundesländern ist die Bescheinigung ehrenamtlichen Engagements in Schulzeugnissen bzw. in einem »Beiblatt zum Schulzeugnis« möglich. Manche Länder haben auch einen landesweit anerkannten Nachweis »Kompetenznachweis« geschaffen, den berechtigte Organisationen ausstellen können.




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