Bürger- und Stadtstiftungen 1 (1)
Die positive Einschätzung der gesellschaftlichen Rolle von Stiftungen, die quer durch alle politischen Lager geteilt wird, hat in den letzten Jahren zu verschiedenen politischen Initiativen geführt, um das Gründen von Stiftungen und ihre praktische Arbeit zu erleichtern.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 beschloss der Deutsche Bundestag u.a. die Einführung eines Sonderausgabenabzuges in Höhe von bis zu 20.450 Euro jährlich für Spenden an gemeinnützige Stiftungen – unbeschadet der bisher schon gesetzlich geregelten Abzugsmöglichkeiten (5 bzw. 10 % der Gesamteinkünfte und Verteilung von Einzelzuwendungen von mehr als 25.565 Euro auf bis zu sieben Veranlagungszeiträume). Ebenso erfolgt eine Befreiung von der Erbschaftssteuer, wenn das ererbte Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung weitergegeben wird.
Mit der Stiftungsreform sollte gerade auch die Idee der sog. Bürger- und Stadtstiftungen (Gemeinschaftsstiftungen) gefördert werden. Anders als Stiftungen, die aus Einzelvermögen errichtet werden, führen Gemeinschaftsstiftungen das Engagement einer Vielzahl von Stifterinnen und Stiftern zusammen. So können auch kleinere Zuwendungen, Spenden und Erbschaften, die für sich allein nur beschränkte Wirkung hätten, einen nachhaltig relevanten Beitrag darstellen.
Vieles spricht dafür, dass Bürgerinnen und Bürger eher bereit sind, etwas für konkrete und für sie nachvollziehbare Projekte in ihrem Umfeld als an anonyme Großorganisationen zu geben. Der Begriff »Umfeld« ist dabei nicht unbedingt räumlich zu verstehen, sondern meint auch »emotionale Nähe«. Die Idee der Gemeinschaftsstiftung ist hierfür ein ganz konkretes Angebot.
Konzept und Idee stammen aus den USA. Dort haben die so genannten Community Foundations in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung erlebt. In Deutschland wird das Modell inzwischen in mehreren Dutzend Bürger- oder Stadtstiftungen realisiert, die seit 1996 gegründet wurden. Pioniere waren die Stadtstiftung Gütersloh und die Bürgerstiftung Hannover.
Matching Funds
Die Attraktivität der Bürger- und Stadtstiftungen kann wie in den USA durch die Idee der Matching Funds noch erhöht werden. Eine Person oder Institution stellt eine großen Förderbetrag in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass sich noch andere Personen oder Institutionen in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Oder eine Person oder Institution sagen zu, jeden gespendeten Betrag (ggf. bis zu einer bestimmten Höhe) durch eine eigene Spende zu verdoppeln, zu verdreifachen etc.
Oft übertrifft der Erfolg solcher Spendenwerbung die Erwartungen »normaler« Spendensammlung. Es spornt an, wenn man mit seiner eigenen Spende noch weitere Förderbeträge mobilisieren kann. Auch ist es viel leichter zu spenden, wenn man weiß, dass auch andere etwa tun. Denjenigen, die das Geld für den Matching Funds zur Verfügung stellen, wird zugleich sichtbar, dass sie nicht bloß Geld auf irgendein Konto überweisen, sondern dass die Idee von vielen engagierten Menschen mitgetragen wird.
Die Idee der Matching Funds ist aber natürlich nicht an den Zweck der Aufbringung von Mitteln für eine Stiftung gebunden, sondern kann generell für die Förderung gemeinnütziger Zwecke eingesetzt werden.
Vorteile der Rechtsform Stiftung
Im Unterschied zu anderen wohltätigen Einrichtungen, die das ihnen zur Verfügung gestellte Geld zeitnah zur Bekämpfung aktueller Notlagen verwenden, zielen die Gemeinschaftsstiftungen darauf, mittelfristig ein möglichst großes Stiftungskapital anzusammeln, um von dessen Erträgen wirksame Projektförderung zu leisten. Formell sind für die Stiftungsgründung meistens 50.000 Euro erforderlich, aber wenn die Stiftung größere Erträge abwerfen soll, braucht man schon ein wesentlich höheres Vermögen. Wenn ein solches größeres Vermögen nicht schon von vornherein von den Gründer(inne)n aufgebracht werden kann, muss es eingeworben werden.
Die Erfahrung zeigt, dass Gemeinschaftsstiftungen, bevor ausreichendes Startkapital zusammen ist, bereits mit Aktivitäten öffentlich in Erscheinung treten müssen, damit die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger überhaupt wissen, worum es bei dem Stiftungszweck geht. Daher empfiehlt es sich, im ersten Jahr vornehmlich Spenden für zeitnah zu realisierende Projekte zu sammeln und erst ab dem zweiten Jahr stärker auf die Kapitalbildung zu setzen.
Der Aufbau einer Gemeinschaftsstiftung erfordert also schon etwas Geduld und langen Atem. Selbst in den USA, wo der Gedanke der Gemeinschaftsstiftung weiter verbreitet ist, wird von mindestens fünf Aufbaujahren ausgegangen, die eine Gemeinschaftsstiftung braucht, bis sie wirksam arbeiten kann.
Der unschätzbare Vorzug der Stiftung ist aber natürlich, dass sie von dem einmal eingesammelten Geld bzw. von den Erträgen dauerhaft leben kann.
Spendenparlamente
Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob nicht zeitnähere Formen des Fundraisings (wie z.B. Spendenparlamente) eine realistische Alternative darstellen. Das erste Spendenparlament in Deutschland wurde in Hamburg gegründet. Spendenparlamente sind Initiativen, die durch Sammlung und Verteilung von Spenden und Förderung sozialer Projekte gegen Obdachlosigkeit, Armut und Einsamkeit (bzw. soziale Isolation) kämpfen. Über die Verwendung der Mittel kann jedes Mitglied in demokratischen Entscheidungsverfahren mitbestimmen und darüber muss auch ständig Rechenschaft abgelegt werden.
Weiterführende Informationen
Auf der Website www.buergerstiftungen.de, die von der Bertelsmann Stiftung initiiert wurde, werden umfassende Informationen zu Bürgerstiftungen gegeben, von der Grundidee und möglichen Gründungsstrategien über kommentierte Literaturhinweise bis hin zu Links zu den einzelnen Bürgerstiftungen.
Über die Seite www.buergerstiftung.info des Vereins Aktive Bürgerschaft (www.aktive-buergerschaft.de) wird ebenfalls umfassend über die Entwicklungen im Bereich Bürgerstiftungen informiert. Es bestehen spezielle Beratungsmöglichkeiten und der Verein zeichnet auch gute Ideen der Bürgerstiftung mit seinem Förderpreis Aktive Bürgerschaft aus



