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Freiwilligendienste 1 (3)

Was ist ein Freiwilligendienst?

Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz einer Person in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet und bei längeren Freiwilligendiensten durch Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung abgesichert.

Ein Freiwilligendienst unterscheidet sich im Selbstverständnis und in der klaren, häufig sogar gesetzlich vorgeschriebenen Regelung von anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder einer ehrenamtlichern Mitarbeit.

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An der Absicherung wie auch der Weiterentwicklung von Freiwilligendiensten arbeitet im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement BBE eine eigene Arbeitsgruppe Freiwilligendienste.

Seit Anfang 2009 wird in Zusammenarbeit mit den Trägerstrukturen der Jugendfreiwilligendienste eine umfangreiche Datenbank mit Einsatzmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten aufgebaut.

In Deutschland wird der Jugendfreiwilligendienst vor allem durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten  (JFDG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes können Jugendliche nach der Beendigung der Schule, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst im sozialen und ökologischen Bereich im Inland und Ausland leisten. Zum freiwilligen sozialen Jahr im Ausland gehört insbesondere der Dienst für Frieden und Versöhnung.

Vielfalt der Freiwilligendienste

Je nach Einsatzfeld und Zielgruppe gibt es unterschiedliche Freiwilligendienste, die in der Regel von mehreren Trägern umgesetzt werden. So gibt es eine Reihe von spezifischen Freiwilligendiensten, die auch unter verschiedenen Namen geführt werden.

Bundesfreiwilligendienst

Seit Sommer 2011 wird in Deutschland der Bundesfreiwilligendienst umgesetzt. Dieser neue Freiwilligendienst wurde geschaffen, nachdem die Bundeswehrpflicht und damit auch der Zivildienst im Jahre 2011 ausgesetzt wurde. Viele Organisationen sind dabei, für diese neue Freiwilligendienstform Regelungen und Einsatzstellen zu schaffen. Der Bundesfreiwilligendienst ist ohne Altersbegrenzung offen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine Möglichkeit für Jugendliche, in der Regel nach Beendigung der Schule, sich ein Jahr lang in einer gemeinnützigen Einrichtung zu engagieren.
Im Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr haben sich bundeszentralen Trägerverbände zusammengeschlossen. Mit einer eigenen Website bietet der Bundesarbeitskreis vielfältige Informationen rund um das FSJ.

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Einen Überblick und weiterführende Informationen über diese Möglichkeit bieten ausserdem:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD)
Onlineberatung Freiwilligendienste der Caritas

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