Unterstützungsstrukuren auf Länderebene 1 (1)
Wie die Kommunen fördern auch die Bundesländer bürgerschaftliches Engagement ideell und materiell. Die Förderung fällt entsprechend der Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements in die Zuständigkeit sehr unterschiedlicher Ressorts (z.B. Sport, Soziales, Jugend etc.), die zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zugeschnitten sind. Im Internet sind die Zuständigkeiten der Website des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen.
Darüber hinaus haben einige Bundesländer jedoch auch umfangreichere Zusammenstellungen ihrer ressortübergreifenden Aktivitäten bzw. spezieller Programme zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ins Netz gestellt. So gibt es einzelne Länderinitiativen, die mit einer eigenen Website und einem griffigen Titel im Netz stehen.
Förderinstrumente
Unterschiedlich sind auch Förderinstrumente wie spezielle, landesbezogene Förderpreise für bürgerschaftliches Engagement (z.B. in Niedersachsen, Saarland und Baden Württemberg). Einige Bundesländer haben Möglichkeiten für Nachweise für freiwilliges Engagement (z.B. Landesnachweis in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Kompetenznachweis in Niedersachsen) entwickelt..
Ehrenamtskarten
In immer mehr Bundesländern wird eine Ehrenamtskarte ausgegeben. Auf Initiative des jeweilien Landes hin beteiligen sich Kommunen daran, Ehrenamtlichen, die sich in einem bestimmten Umfang engagieren, eine Ehrenamtskarte auszustellen. Damit erhalten die Engagierten Vergünstigungen bei kommunalen oder landesweiten Einrichtungen (z.B. Sport- und Kultureinrichtungen) oder im lokalen Einzelhandel. Mit diesem Instrument wird das Engagement vor Ort gewürdigt und anerkannt. Ehrenamtskarten gibt es in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Versicherungsschutz
Zum Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte existieren in fast allen Bundesländern mittlerweile eigene Rahmenverträge. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.
Gesetzliche Regelungen
Die Freistellung beim Arbeitgeber für bürgerschaftliches Engagement ist ebenfalls in der Regel auf Länderebene geregelt. Häufig liegen Regelungen für Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, vor. Allerdings sind diese Regelungen weitgehend unbekannt bzw. werden selten genutzt.
Hinzu kommen landesabhängige Regelungen für die Jugendleitercard (siehe Länderinformationen des Bundesjugendring es).



