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Rheinland-Pfalz

Themenportale zur Engagegementförderung in Rheinland-Pfalz

Wir tun ´was

Zentraler Ansprechpartner zum Thema Engagemantförderung ist in Rheinlandpfalz die von der Staatskanzlei eingerichtete »Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt«.  Die Leitstelle unterstützt und verbessert die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz bei der Gestaltung eines lebendigen Gemeinwesens. Erfahrung, Bürgersinn und soziales Kapital sollen in die Gestaltung der Landespolitik einbezogen werden. Die Leitstelle hat den Auftrag, die Vernetzung und Koordinierung von Programmen der Ladesregierung zur Förderung von Ehrenamt und Bürgerengagement voranzutreiben und den Dialog mit und in der Zivilgesellschaft in Rheinland-Pfalz zu intensivieren.
Die Website »wir tun was« enthält neben vielfältigen allgemeinen Hinweisen zum Ehrenamt und Bürgerengagement in Rheinland-Pfalz eine umfangreiche Vereinsdatenbank, eine Ehrenamtsbörse und Diskussionsforen sowie zahlreiche Links zu örtlichen Gruppen.

Bürgerkongress

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung im Jahr 2005 einen deutlichen Schwerpunkt zu Bürgerengagement und Förderung einer lebendigen Bürgergesellschaft gesetzt. Dazu fand der fünfteilige Veranstaltungszyklus »Bürgerkongress« statt. Die Programme und Ergebnisse der einzelnen Tagungen sind im Internet dokumentiert.

Ehrenamt

Das Referat Ehrenamt im Ministerium des Innern und für Sport unterstützt und fördert in Rheinland-Pfalz bereichsübergreifend neue Wege zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Maßnahmen zur Engagementförderung

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Nachweis und Anerkennung
Um Engagement wie auch Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche nachzuweisen, hat Rheinland-Pfalz einen Engagement- und Kompetenznachweis entwickelt. Dieser Nachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.

Der Landesjugendring bietet ausserdem ein »Beiblatt zum Zeugnis«.

In der Broschüre »Ehrenamt anerkennen« sind zahlreiche Ideen und Beispiele aus Rheinland-Pfalz dokumentiert.

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Regelung zur Freistellung
Das » Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit« enthält die Regelung für Ehrenamtliche, dass bis zu 12 Tage Sonderurlaub pro Jahr, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht nicht, jedoch gewährt das Land für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag bis zu 60 Euro.

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Versicherungsschutz
Rheinland-Pfalz hat Rahmenverträge zum Schutz von Freiwilligen vor Unfall- und Haftpflichtrisiken abgeschlossen. Der Versicherungsschutz wirkt subisidär und soll Freiwillige absichern, die nicht bereits durch andere Versicherungen geschützt sind. Versichert sind engagierte Bürger aus Rheinland-Pfalz und freiwillig Engagierte aus ganz Deutschland, die in Rheinland-Pfalz aktiv sind. Informationen und Formulare zur Schadensanzeige als Downloads.

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Website des Bundeslandes Rheinland-Pfalz

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