Bayern
Themenportale zur Engagegementförderung in Bayern
Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Das Landesnetzwerk ist eine Servicestelle, in der Informationen gebündelt und weitergegeben werden. Das umfangreiche Internet-Portal »Wir für uns« informiert über Fortbildungs- und Beratungsangebote, Fachtagungen und andere Veranstaltungen.
Das Landesnetzwerk richtet sich an Vereine, Verbände und Organisationen, an politische Entscheidungsträger wie an Multiplikatoren/innen im ehrenamtlichen Bereich.
Bürgerschaftliches Engagement - Bayrische Sozialpolitik
Das Bayrische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen stellt auf seiner Website die Grundzüge seiner Politik vor. Dort finden sich Informationen über die Ehrenamtsversicherung und das Freiwillige Soziale Jahr, ausserdem wird auf das Landesnetzwerk »Wir für uns« und das Bayrische Netzwerk Wohnprojekte verwiesen.
Maßnahmen zur Engagementförderung

Ehrenamtskarte
Freiwillig Engagierte, die sich mehr als 5 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl bekommen, können die Ehrenamtskarte bekommen. Die Bayrische Ehrenamtskarte als Instrument der Anerkennung kann bei verschiedenen Städten und Landkreisen beantragt werden.

Ehrenamtsnachweis
Der Ehrenamtsnachweis Bayern dokumentiert und würdigt das freiwilliges Engagement. Er entstand auf Initiative bayrischer Landesverbände mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums. Er kann für Engagement im sozialen Bereich, Musik und Sport ausgestellt werden, weitere Träger und Themenfelder aus Kultur, Wirtschaft, Umweltarbeit etc. sind dazu eingeladen, den Ehrenamtsnachweis ebenfalls zu nutzen. Mit dem Ehrenamtsnachweis können engagierte Menschen ihre im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten dokumentieren lassen, um sie für die Berufswelt zu nutzen.
Förderpreis
Der Bayrische Landtag würdigt mit dem Bürgerkulturpreis jährlich zum Tag des Ehrenamts das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder anderen Organisationen.
www.bayern.landtag.de
Studien
Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien zu Bürgerschaftlichem Engagement und zu Einzelaspekten sind vom Landesnetzwerk zusammengestellt. Neben diversen Evaluationsberichten sind auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Ehrenamts (Regensburg 2003) und ein Wertgutachten (München 2008) zu Bürgerschaftlichem Engagement vorhanden.
Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement:
Ehrenamtliche Jugendleiter ab 16 Jahren haben Anspruch auf Freistellung für max. 15 Arbeitstage, verteilt auf höchstens vier Veranstaltungen. Es besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge. Rechtsgrundlage in einem Flyer (2007) des Bayrischen Jugendrings.
Versicherungsschutz
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung hat der Freistaat Bayern ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige abgeschlossen. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei.
Website des Bundeslandes Bayern



