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Öffentliche Fördermittel auf Bundesebene

Für die Förderung des Bundes gilt ähnlich wie für die Bundesländer, dass die Förderung im Einzelnen in die fachliche Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts fällt.

Die generelle Zuständigkeit für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Öffentliche Fördermittel gewährt der Bund jenen gemeinnützigen Organisationen, deren Leistungen nicht durch den Markt gegenfinanziert werden. Diese Finanzierung findet als Zuwendungs- oder Leistungsvertrag statt.

Während beim Zuwendungsvertrag eine Summe oder ein Differenzbetrag bis zu einer bestimmten Höhe quasi als Subvention vereinbart werden, tritt im Leistungsvertrag der Staat als Finanzier bestimmter festgeschriebener und –dotierter Leistungen auf. Einige Tätigkeiten des KJHG und des BSHG finanzieren sich zunehmend über Leistungsverträge.Bei Zuwendungsverträgen ist die Konzentration auf projektorientierte Förderung unübersehbar. Ein Projekt – klar und überschaubar definiert in Bezug auf die Zielsetzung, den Zeitrahmen und die anfallenden Kosten – ist deutlich chancenreicher als Förderanträge, die in diesen drei Charakteristika nur unklare Aussagen treffen.

literaturtipp

Pichert, Daniel: Erfolgreich Fördermittel einwerben. Tipps und Tricks für das Schreiben von Projektanträgen. Bonn 2011, Informationen und Bestellung online

Die Grundlagen der öffentlichen Förderung regelt – auf Bundesebene – die Bundeshaushaltsordnung (BHO), die z.B. auch die Nachrangigkeit der öffentlichen Förderung nach privater Finanzierung festschreibt. Über die BHO und ihre Nebenbestimmungen werden darüber hinaus häufig auch finanzielle Höchstsätze, Zahlungsmodalitäten usw. festgelegt, an die Zuwendungsgeber und –nehmer gebunden sind. Aufgrund des Föderalismusprinzips in Deutschland tritt der Bund erst nachrangig und nur für bestimmte Projekte als Fördermittelgeber ein. Neben der Vorrangigkeit der kommunalen und / oder landesweiten Förderung wird geprüft, ob das Projekt bundesweit interessant ist. Das trifft zu wenn an einem Projekt mehrere Bundesländer beteiligt sind. Innovative Projekte, bei denen Erfahrungen gemacht und an interessierte Organisationen bundesweit weitergegeben werden können, sind ebenfalls förderungswürdig.

Neben den wiederkehrenden Regelprogrammen legt der Bund auch Finanzierungen für Modellprogramme auf. Sie sind zeitlich begrenzt angelegt und reagieren auf bestimmte Sachverhalte oder Fragestellungen. Meistens werden sie von der Verwaltung ausgeschrieben – teilweise auch ressortübergreifend – sie können aber auch selbst von Projekten angeregt werden.

Teilweise treten statt der Bundesministerien nachgeordnete Einrichtungen (z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung oder das Umweltbundesamt) oder vertraglich kooperierende Programmkoordinatoren (z.B. Stiftung Demokratische Jugend für Civitas oder die Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung für Entimon) als Fördermittelgeber auf. Letztliches Vergaberecht verbleibt im Regelfall bei den Ministerien.

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