Bundesministerien 1 (2)
Für die Förderung des Bundes gilt, dass die Förderung im Einzelnen in die fachliche Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts fällt.
Die generelle Zuständigkeit für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Im Folgenden werden beispielhaft einige Bundesministerien mit ihren Förderansätzen aufgeführt.
Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
Der Kinder- und Jugendhilfeplan (KJHP) finanziert vor allem Projekte, sein Etat beinhaltet aber vereinzelt auch institutionelle Förderung, so dass die zu verteilenden Kuchenstücke am Ende recht überschaubar werden. Größere Mittel stehen u.a. der politischen, sozialen und kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit und der internationalen Jugendarbeit zur Verfügung. Eine gewisse Besonderheit nehmen hier die Freiwilligenprogramme ein, die das FSJ sowohl im zeitlichen als auch im inhaltlichen Rahmen erweitern. Sie sind ebenfalls Teil des KJHP.
Der Bundesaltenplan ist ein analoges Engagements des BMFSFJ im Rahmen der Seniorenpolitik. Sein Etat wird u.a. für die Felder gesellschaftliche Teilhabe, generationenübergreifende Altenarbeit und Wohnen im Alter verwandt.
Auch auf den weiteren Familienfeldern des BMFSFJ – u.a. Familienförderung, Gleichstellungspolitik, Wohlfahrtspflege und freiwilliges Engagement – werden Fördermöglichkeiten veröffentlicht. Diese finden sich auf der entsprechenden Website bzw. aktuell im Bundesanzeiger.
Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen, Jugend
11018 Berlin
Telefon: (0 18 88) 5 55 - 0
Internt: www.bmfsfj.de
Bundesinnenministerium
Dem Bundesinnenministerium, bzw. der Bundeszentrale für politische Bildung als nachgeordnete Anstalt, obliegt die Förderung der politischen Bildung. Neben eigenen Veranstaltungen und Publikationen fördert die Bundeszentrale auch Projekte von Trägern der Erwachsenenbildung, die als solche anerkannt sind. Eine analoge Struktur besteht für die einzelnen Bundesländer.
Das BMI ist u.a. auch zuständig für die Integration der Spätaussiedler, sowie der in Deutschland lebenden Nichtdeutschen. In diesem Rahmen unterstützt das BMI v.a. Sprachkurse – nicht nur in Volkshochschulen – aber auch andere Integrationsvorhaben wie z.B. Sport und gemeinwesenorientierte Jugendprojekte. Die finanzielle Verantwortung für diese Projekte liegt beim BMI und beim BMFSFJ, mit der Durchführung ist weitgehend das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge betraut. Desweiteren fällt auch Sportförderung in den Bereich des Bundesinnenministeriums.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: (0 30) 18 681-0
Telefax: (0 30) 18 681-2926
Internet: www.bmi.bund.de
Untergeordnete Behörden des BMI:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Telefon: (09 11) 9 43 - 0
Telefax: (09 11) 9 43 - 1000
Internet: www.bamf.de
Bundeszentrale für Politische Bildung
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Telefon.: (0 18 88) 5 15 - 0
Telefax: (0 18 88) 5 15 - 113
Internet: www.bpb.de



