Termine und Veranstaltungen
Veranstaltung:
Die rechtsfähige Stiftung und das Gemeinnützigkeitsrecht
Die rechtsfähige Stiftung und das Gemeinnützigkeitsrecht
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf zu ihrer wirksamen Errichtung einer staatlichen Anerkennung. Damit unterscheidet sich die Stiftung von anderen Körperschaften, aber auch von der treuhänderischen, nicht rechtsfähigen Stiftung, die keiner staatlichen Aufsicht im Errichtungsstadium oder bei der Zweckverwirklichung unterliegt.
Der größte Teil der rechtsfähigen Stiftungen ist gemeinnützig. Der Begriff gemeinnützig wird in Deutschland in einem weiten Sinn verwandt, um Organisationen zu kennzeichnen, die im Dienste der Allgemeinheit tätig werden. Die §§ 51 bis 68 AO sind hier von besonderer Relevanz.
Im Rahmen des Seminars werden die Merkmale sowie die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung detailliert beleuchtet sowie die AO und AEAO ausführlich betrachtet.
| Datum / Uhrzeit |
Mittwoch 30. Mai 2012 |
| Veranstalter | Deutsche StiftungsAkademie c/o Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. |
| Veranstaltungsort |
Haus Deutscher Stiftungen Berlin |
| Ansprechpartner |
Dr. Andrea Rudolph Tel.: (0 30) - 89 79 47-0 Fax.: (0 30) - 89 79 47-11 E-Mail: andrea.rudolph(at)stiftungen.org |
| Internet | http://Quelle: www.stiftungsakademie.de / Deutsche StiftungsAkademie |
| Preis | Mitglieder des BVDS und SV: 295* Euro Sonstige Teilnehmer: 395* Euro Studenten, Referendare und Erwerbslose: 150* Euro Quelle: www.stiftungsakademie.de / Deutsche StiftungsAkademie |



