Freiwilligendienste 1 (1)
Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz einer Person in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet und bei längeren Freiwilligendiensten durch Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung abgesichert. Ein Freiwilligendienst unterscheidet sich im Selbstverständnis und in der klaren, häufig sogar gesetzlich vorgeschriebenen Regelung von anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder einer ehrenamtlichern Mitarbeit, grenzt sich aber auch deutlich von Pflichtdiensten wie dem Zivildienst ab.
In Deutschland wird der Jugendfreiwilligendienst vor allem durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes können Jugendliche nach der Beendigung der Schule, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst im sozialen und ökologischen Bereich im Inland und Ausland leisten. Zum freiwilligen sozialen Jahr im Ausland gehört insbesondere der Dienst für Frieden und Versöhnung. An der Absicherung wie auch der Weiterentwicklung von Freiwilligendiensten arbeitet im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement BBE eine eigene Projektgruppe Freiwilligendienste.
Die Förderung nach JFDG bezieht sich auf die Fortentwicklung der bislang nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres geförderten Freiwilligkeitsdienste. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird der Jugendfreiwilligendienst als freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder als freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) weiter gefördert. Die übrigen Freiwilligenprogramme bleiben davon unberührt.
Die Dauer des Jugendfreiwilligendienstes im Inland wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten geleistet. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate. Der Dienst kann bis zu Gesamtdauer von 18 Monaten und in Ausnahmefällen im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts von 24 Monate verlängert werden. Ein Freiwilligendienst kann auch in mehreren mindestens 3-monatigen Abschnitten geleistet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit einen kombinierten 18-monatigen Jugendfreiwilligendienst im Inland und Ausland zu leisten. Die Einsatzabschnitte müssen hier mindestens 3 Monate dauern. Dabei darf der Auslandsdienst 12 Monate nicht überschreiten. Auch hier wird in Ausnahmefällen eine Verlängerung auf 24 Monate vorgesehen. Die Dauer der Jugendfreiwilligendiensten, die ausschließlich im Ausland geleistet werden, beträgt mindestens 5 Wochen und höchstens 12 Monate.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine Möglichkeit für Jugendliche, in der Regel nach Beendigung der Schule, sich ein Jahr lang in einer gemeinnützigen Einrichtung zu engagieren.
Einen Überblick und weiterführende Informationen über diese Möglichkeit bieten z.B.
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
der Jugendserver als Informationsportal,
die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD)
und der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr.
Freiwilliges Soziales Jahr im ökologischen Bereich (FÖJ)
Beim FÖJ handelt es sich um ein einjähriges Engagement in einer gemeinnützigen Einrichtung oder Organisation im Umwelt- und Naturschutzbereich.
Wer sich für ein FÖJ interessiert, sollte sich an das zuständige Stadtjugendamt oder Kreisjugendamt wenden.
Das hat eine Broschüre mit Informationen zu Trägern des FÖJ veröffentlicht.
Broschüre des BMFSFJ
www.foej.de
Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich
Mittlerweile ist es möglich, ein freiwilliges Jahr in einer kulturellen Einrichtung zu leisten. Dazu lief seit September 2001 zunächst ein dreijähriges Modellprojekt, nach dessen Erfolg hat sich das FSJ Kultur nun etabliert. Bundeszentraler Träger für diesen Freiwilligendienst ist die BKJ, die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V.
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport
Das FSJ im Sport ist als ein Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen. Angeboten und durchgeführt wird diese Möglichkeit von der Deutschen Sportjugend, Ansprechpartner für Interessierte sind die Landessportjugenden. Weitere Hinweise finden sich auf der Homepage der Deutschen Sportjugend unter dem Stichwort Erfahrungsraum für Engagierte.
Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD)
In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege abzuleisten.
Generationsübergreifende Freiwilligendienste
Seit 2005 fördert die Bundesregierung mit dem Bundesmodellprogramm »Generationsübergreifende Freiwilligendienste« ca. 50 Modellprojekte unterschiedlichster Träger. Mit diesem Programm soll eine neue Angebotsstruktur des Freiwilligendienstes erprobt werden und gleichzeitig der Zusammenhalt der Generationen gefördert werden.
Weitere Freiwilligendienste
»Weltwärts« ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit »weltwärts« können junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren für 6 bis 24 Monate einen Freiwilligendienst in Entwicklungsländern leisten.
Im Europäischen Freiwilligendienst können sich junge Leute in gemeinnützigen Einrichtungen im Ausland engagieren. Informationen dazu bietet die Deuschte Agentur »Jugend für Europa«.
Das Freiwilligenprogramm der UN, dessen Sekretariat in Bonn sitzt, vermittelt berufserfahrene Expert(inn)en für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.



